Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Helvete Oberhausen und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt Helvete Oberhausen nicht an, es sei denn, Helvete Oberhausen hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss und Rücktritt

Helvete Oberhausen verpflichtet sich, die Bestellung des Bestellers zu den Bedingungen der Website anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website ist Helvete Oberhausen zum Rücktritt berechtigt.

Falls der Lieferant von Helvete Oberhausen trotz vertraglicher Verpflichtung Helvete Oberhausen nicht mit der bestellten Ware beliefert, ist Helvete Oberhausen ebenfalls zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Besteller unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Der bereits bezahlte Kaufpreis wird unverzüglich erstattet.


Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Tickets.


§ 3 Lieferung

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. Bitte beachten Sie, dass wir Medien- und Unterhaltungselektronikprodukte nur in haushaltsüblichen Mengen ausliefern.

§ 4 Fälligkeit und Zahlung, Verzug

Der Kaufpreis wird sofort mit Bestellung fällig. Der Besteller kann den Kaufpreis per Kreditkarte, Nachnahme oder Vorkasse zahlen. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist Helvete Oberhausen berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls Helvete Oberhausen ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist Helvete Oberhausen berechtigt, diesen geltend zu machen.

§ 5 Aufrechnung, Zurückbehaltung

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Helvete Oberhausen anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum von Helvete Oberhausen .


§ 7 Mängelgewährleistung und Haftung

Liegt ein von Helvete Oberhausen zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, kann der Besteller wahlweise Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen. Ist Helvete Oberhausen zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung wegen Unverhältnismäßigkeit nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die Helvete Oberhausen zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, eine entsprechende Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz zu verlangen.

Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers -- gleich aus welchen Rechtsgründen -- ausgeschlossen. Helvete Oberhausen haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet Helvete Oberhausen nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung von Helvete Oberhausen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz, Ansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht.

Sofern Helvete Oberhausen fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.

Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Monate, gerechnet ab Lieferung. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

§ 8 Tickets

Bei Termin-, Ortsverlegung oder ausfallenden Veranstaltungen können keine Schadensersatzansprüche, bzw. Reisekostenrückerstattung an uns geltend gemacht werden. Rückerstattung des Kaufpreises (nur Nennwert ohne Gebühren) erfolgt nur bei genereller Absage der Veranstaltung über die Vorverkausstelle, bei der der Gutschein gekauft wurde, innerhalb von zwei Wochen nach Veranstaltungsdatum. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb dieses Umtauschgutscheins ausschließlich mit dem Erwerber / Inhaber und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Der Erwerber / Inhaber untwerwirft sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters.

§ 9 Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

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