§
1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen
Helvete Oberhausen und dem Besteller gelten ausschließlich die
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum
Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen
des Bestellers erkennt Helvete Oberhausen nicht an, es sei denn,
Helvete Oberhausen hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung
zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss und Rücktritt
Helvete
Oberhausen verpflichtet sich, die Bestellung des Bestellers zu den
Bedingungen der Website anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und
Rechenfehlern auf der Website ist Helvete Oberhausen zum Rücktritt
berechtigt.
Falls der Lieferant von Helvete Oberhausen trotz
vertraglicher Verpflichtung Helvete Oberhausen nicht mit der
bestellten Ware beliefert, ist Helvete Oberhausen ebenfalls zum
Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Besteller unverzüglich
darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung
steht. Der bereits bezahlte Kaufpreis wird unverzüglich erstattet.
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Tickets.
§
3 Lieferung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die
Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse.
Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht
ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. Bitte
beachten Sie, dass wir Medien- und Unterhaltungselektronikprodukte
nur in haushaltsüblichen Mengen ausliefern.
§ 4
Fälligkeit und Zahlung, Verzug
Der Kaufpreis wird sofort
mit Bestellung fällig. Der Besteller kann den Kaufpreis per
Kreditkarte, Nachnahme oder Vorkasse zahlen. Kommt der Besteller in
Zahlungsverzug, so ist Helvete Oberhausen berechtigt, Verzugszinsen
in Höhe von 5 % über dem von der Deutschen Bundesbank bekannt
gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls Helvete Oberhausen
ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist Helvete
Oberhausen berechtigt, diesen geltend zu machen.
§ 5
Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung
steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt oder von Helvete Oberhausen anerkannt sind. Außerdem
ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit
befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruht.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Bis zur
vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden
Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum von Helvete
Oberhausen .
§
7 Mängelgewährleistung und Haftung
Liegt ein von Helvete
Oberhausen zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, kann der
Besteller wahlweise Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung
verlangen. Ist Helvete Oberhausen zur
Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung wegen Unverhältnismäßigkeit
nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über
angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die Helvete Oberhausen zu
vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise die
Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach
seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, eine
entsprechende Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz zu
verlangen.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind
weitergehende Ansprüche des Bestellers -- gleich aus welchen
Rechtsgründen -- ausgeschlossen. Helvete Oberhausen haftet deshalb
nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden
sind; insbesondere haftet Helvete Oberhausen nicht für entgangenen
Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit
die Haftung von Helvete Oberhausen ausgeschlossen oder beschränkt
ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern,
Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Vorstehende
Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden
vorliegt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche
aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz, Ansprüche wegen des Fehlens
einer zugesicherten Eigenschaft oder Schadensersatzansprüche wegen
Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend
macht.
Sofern Helvete Oberhausen fahrlässig eine
vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für
Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden
beschränkt.
Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Monate,
gerechnet ab Lieferung. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und
gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit
keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
§
8 Tickets
Bei Termin-, Ortsverlegung oder ausfallenden
Veranstaltungen können keine Schadensersatzansprüche, bzw.
Reisekostenrückerstattung an uns geltend gemacht werden.
Rückerstattung des Kaufpreises (nur Nennwert ohne Gebühren) erfolgt
nur bei genereller Absage der Veranstaltung über die
Vorverkausstelle, bei der der Gutschein gekauft wurde, innerhalb von
zwei Wochen nach Veranstaltungsdatum. Vertragliche Beziehungen kommen
durch den Erwerb dieses Umtauschgutscheins ausschließlich mit dem
Erwerber / Inhaber und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Der
Erwerber / Inhaber untwerwirft sich den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Veranstalters.
§ 9 Anwendbares
Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts.


